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Medikamente in der Tierhaltung

Gesunde, widerstandsfähige Tiere benötigen weniger Medikamente. Trotzdem können Tiere erkranken und müssen dann medizinisch behandelt werden.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel – wie z. B. Antibiotika – dürfen nur bei einer entsprechenden Diagnose durch den Tierarzt und nach seiner Anordnung angewendet werden.

Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung als Leistungsförderer oder zur prophylaktischen Anwendung ist seit 2006 in Deutschland und der EU verboten.

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